Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Wohnraumvermietung in Deutschland das Bestellerprinzip.
Das bedeutet, dass derjenige die Vermittlungsprovision übernimmt, der den Makler mit der Vermittlung beauftragt.
Für Mietinteressenten heißt das, dass die Vermittlungsprovision nur fällig wird wenn sie einen Makler mit einem speziellen Suchauftrag beauftragen, der auch zum erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages führt.
Bei Eigentümern ist das der Fall wenn sie einen Makler mit der Vermietung ihrer Immobilie beauftragen.
Dies gilt allerdings nicht bei Gewerbevermietungen, wo nach wie vor der Mieter die Vermittlungsprovision bezahlt.